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AGB

I. Auftragsgrundlagen

1. Grundlage eines jeden von uns oder an uns erteilten Auftrages sind unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller bestätigt deren Kenntnis und erteilt Ihrer Geltung seine Zustimmung.

2. Abändernde oder diesen Geschäftsbedingungen widersprechende Bestimmungen werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung unsererseits verbindlich.

3. Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Bedingungen verpflichten uns nicht, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Eines Widerspruchs unsererseits gegenüber anderslautenden Geschäftsbedingungen bedarf es nicht.

4. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben u.a. sind unverbindlich, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

5. Bei Telegrammen, Faxen, E-Mails und Telefonaten trägt der Besteller die Gefahr fehlerhafter Übermittlung.

II. Auftragserteilung

1. Kommt ein schriftlicher Vertrag nicht zustande, ist der Auftrag von uns oder an uns erteilt, wenn er von uns mit Übersendung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wird.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist an seine Bestellung 8 Wochen nach Zugang gebunden.

3. Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenvoranschläge u. ä. bezüglich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, solange sie von uns nicht bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden.

4. Bei der Herstellung des Liefergegenstandes sind wir zu Änderungen berechtigt, wenn durch die Änderungen die vom Besteller gewünschte Leistung nicht beeinträchtigt wird.

5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen bedarf in jedem Falle unserer Zustimmung. Bis zur Erfüllung durch den Dritten bleibt die Verpflichtung des Bestellers bestehen.

6. Schriftliche Mitteilungen an unsere Kunden gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die uns zuletzt bekannte Anschrift abgesandt wurden. Jede Absendung gilt als erfolgt, wenn sich eine abgezeichnete Durchschrift der Mitteilung bei uns befindet.

III. Preis und Zahlung

1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart werden unsere Preise in Euro berechnet und sind in dieser Währung zu bezahlen. Fälligkeit tritt mit Rechnungsstellung ein.

2. Die Mehrwertsteuer ist vom Besteller jeweils zusätzlich zu bezahlen, auch dann, wenn Bezeichnungen wie „Festpreis“, „Gesamtpreis“, o. ä. verwandt werden. Wir sind berechtigt, den jeweils im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuersatz zu berechnen.

3. Unsere Preise gelten ab Lieferwerk. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Versicherung u.ä. sind vom Besteller zusätzlich zu bezahlen.

4. Falls Preisabsprachen nicht getroffen werden, gelten unsere Preislisten.

5. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Die Preise in unserer Preisliste verstehen sich netto, zuzüglich MwSt. Bei einem Warenwert unter 150,00 EUR netto, berechnen wir 20,00 EUR als Kostenpauschale für Mindermenge und Bearbeitungsaufwand.

6. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Im Falle der Erhöhung von Rohstoffpreisen, der Arbeitslöhne und Gehälter sowie sonstiger Kostenfaktoren sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung einen angemessenen Mehrpreis zu verlangen, wobei in diesem Falle dem Besteller ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zusteht.

7. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns erfolgen, es sei denn, wir bestätigen schriftlich anderes. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers, Anzahlungen werden nicht verzinst. Wechselzahlungen müssen mit uns vorher schriftlich vereinbart sein. In jedem Falle werden Schecks und Wechsel nur zahlungshalber entgegengenommen und wir sind berechtigt, Diskontspesen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz sowie Wechselsteuern und Wechselspesen dem Besteller in Rechnung zu stellen.

8. Ab voller Rechnungsfälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von eigener Kreditbelastung, mindestens und ohne Nachweis jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus der Bruttorechnungssumme zu berechnen.

9. Sofortige Fälligkeit aller offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung tritt ohne Rücksicht auf ein eventuelles Zahlungsziel ein, wenn der Besteller und oder Dritten gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb einer Woche ab schriftlicher Mahnung nachkommt. In diesem Falle sind wir ferner berechtigt, Sicherheit für unsere noch ausstehende Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für den uns für den Rücktritt entstandenen Schaden geltend zu machen.

10. Ein Zurückbehaltungs- und Auftragsrecht gegenüber unserem Zahlungsanspruch besteht nur bezüglich von uns unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Bestellers, ist im Übrigen ausgeschlossen.

IV. Lieferzeiten

1. Im schriftlichen Vertrag oder in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeiten beginnen erst zu laufen, wenn der Besteller von ihm zu beschaffende Unterlagen beschafft oder sonstige von ihm zu erbringende Voraussetzungen für die Durchführung des Auftrages erfüllt hat, im übrigen nicht vor Erbringung der ersten Teilzahlung.

2. Eine Lieferfrist ist von uns eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Eine Lieferfrist verlängert sich in jedem Falle um den Zeitraum, um welchen der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Rückstand ist.

4. Bei Betriebsstörungen jedweder Art, insbesondere durch Streik und Aussperrung, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbaren Umständen, gleichgültig, ob bei uns oder unseren Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit. In diesem Falle sind wir darüber hinaus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung bei uns oder unseren Lieferanten, sofern diese im Verhältnis zum Besteller unsere Erfüllungsgehilfen sind, vorliegt.

5. Angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt auch bei nachträglicher Vertragsabänderung ein.

6. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen. Die zu liefernde Ware ist, auch wenn sie verspätet ausgeliefert wird, vom Besteller entgegenzunehmen.

7. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages für jeden Monat in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren fruchtlosem Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist anderweitig zu beliefern.

V. Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme

1. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand nicht von unserem Betrieb aus durchgeführt wird.

2. Auf Weisung des Bestellers versichern wir auf seine Kosten den Liefergegenstand.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

4. Die Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller gilt mit der Übernahme durch den Beförderer als erfolgt. Bei Verwendung betriebseigener Transportmittel geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn der Auftragsgegenstand unseren Betrieb oder den Lieferbetrieb verlässt.

5. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte gem. Ziff. VII entgegenzunehmen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Auftragsgegenstand bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, soweit nicht der Besteller selbst eine solche Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Dem Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes widerruflich die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes gestattet, nicht aber dessen Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt der Besteller seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab.

4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf den Auftragsgegenstand hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten der Besteller, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt, der Besteller auf unser Verlangen hin zur Herausgabe des Liefergegenstandes an uns verpflichtet. Die Geltendmachung dieses Rücknahmeverlangens soweit eine Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass wir solchen Rücktritt ausdrücklich erklären.

6. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, den Liefergegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf oder durch Versteigerung zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten, soweit er nicht uns oder einem Dritten zusteht, dem Besteller ausbezahlt.

VII. Gewährleistung

Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Mängel unserer Leistung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet der Rechte des Bestellers gemäß Ziffer X nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, wenn sich der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

2. Eine Nachverbesserung des Liefergegenstandes oder seiner mangelhaften Teile erfolgt nach unserer Wahl entweder durch uns selbst oder bei einer von uns zu benennenden Stelle kostenlos. Nämliches gilt für die Ersetzung mangelhafter Teile.

3. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt:

a. Wenn Mängel oder Schäden auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Lagerung, Gewalteinwirkung oder sonstige schädliche Einflüsse zurückzuführen sind, sofern diese Ursachen nicht auf einem Verschulden unsererseits beruhen;

b. wenn der Liefergegenstand durch Dritte oder durch Verbindung mit Teilen fremder Herkunft verändert worden sind;

c. wenn der Besteller unsere Bedienungs- und Wartungsvorschriften nicht beachtet;

d. wenn der Liefergegenstand anderen als bei der Bestellung angegebenen oder artfremden Verwendungszwecken zugeführt wird;

e. wenn der Liefergegenstand außerhalb der gewöhnlichen oder üblichen Betriebsverhältnisse eingesetzt wird.

4. Zur Vornahme sämtlicher uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir in diesem Falle sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Mangelbeseitigung in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung anfallenden unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt erweist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt die Kosten der Besteller. Der Besteller ist berechtigt, den mangelhaften Liefergegenstand oder seine mangelhafte Teile auf seine Kosten und Gefahr uns zu übersenden. In diesem Falle werden Liefergegenstand bzw. seine Teile nach Durchführung der Nachbesserung auf Gefahr des Bestellers an diesen zurückgesandt. Die für die Rücksendung notwendigen Kosten trägt der Besteller und hat sie auf unser Verlangen vorzuschießen. Die Frist für die Mängelhaftung für den Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

6. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, welche nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, auf Ersatz von Produktionsausfall u. ä. sind ausgeschlossen.

7. Sind nur Teile des Liefergegenstandes mangelhaft, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf diese Teile. Auch im Falle des Scheiterns von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller in diesem Falle zu Wandelung und Minderung nur in Ansehung der mangelhaften Teile berechtigt.

VIII. Haftung

1. Bei vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und öffentlichen Auftraggebern, sind Schadensersatzansprüche gegen uns auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz zur Last fällt. Ebenso sind ausgeschlossen Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter unseres Hauses und andere Erfüllungsgehilfen, unabhängig vom Grad des Verschuldens.

2. Bei vertraglichen Beziehungen mit Minder- oder Nichtkaufleuten sind Schadensersatzansprüche gegen uns auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund auch aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ebenso sind ausgeschlossen Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter unseres Hauses und andere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit Ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

IX. Rücktrittsrecht des Bestellers

1. Der Besteller kann nach Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen unsererseits. Der Besteller kann auch dann zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände, die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

2. Beruht die Unmöglichkeit der Auftragsausführung aus den Angaben des Bestellers oder ist die Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung sonst vom Besteller zu vertreten, entfällt das Rücktrittsrecht des Bestellers gem. Ziff. 1.

3. Liegt Leistungsverzug im Sinne von Ziff. IV vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und erfolgt innerhalb dieser Nachfrist Lieferung nicht, so ist der Besteller gleichfalls zum Rücktritt berechtigt.

4. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges des Bestellers oder durch dessen Verschulden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

5. Ausgeschlossen sind, unbeschadet der Ansprüche des Bestellers gem. Ziff. VII, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandelung, Kündigung und Minderung sowie auf Ersatz mittelbarer und unmittelbarer Schäden.

X. Rücktritt unserer Firma

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir die Unmöglichkeit der Auftragsausführung erkennen. In diesem Falle erfolgt unverzügliche Anzeige gegenüber dem Besteller.

Ist der Besteller Vollkaufmann oder öffentlicher Auftraggeber, stehen ihm irgendwelche Ersatzansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes, gegen uns nicht zu, wenn wir Rücktritt erklären.

Ist der Besteller Minder- oder Nichtkaufmann, stehen ihm Ersatzansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes, im Falle unseres Rücktritts nicht zu, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

XI. Maßgebliches Recht

Für jede Geschäftsbeziehung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich.

XII. Teilnichtigkeit

Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werden sowohl hinsichtlich unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besonderes Vertragsabsprachen zwischen uns und dem Besteller abgeschlossen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Besteller ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm abgeschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

XIV. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an mit uns verbundene Unternehmen und an Serviceunternehmen weitergegeben. Adressdaten werden auch zu Werbezwecken genutzt, wobei Sie dieser Verwendung der Daten jederzeit widersprechen können.

Anbieterkennzeichnung

TESIMAX – Altinger GmbH
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75242 Neuhausen – Steinegg
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